1. Änderung Industriepark l-Erweiterung

Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark l – Erweiterung“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Karith für das in der Anlage dargestellte Gebiet sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 aufgrund der § 1 (3) und § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Industriepark I - Erweiterung" beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark l – Erweiterung“ beinhaltet die Erweiterung des Geltungsbereichs nach Westen und Süden. Die westliche Erweiterungsfläche hat eine Fläche von ca. 5,8 ha, die südliche Erweiterungsfläche von ca. 1,2 ha, zusammen ca. 7,0 ha. Die östlich des Radweges liegende Fläche von ca. 3,8 ha wird im Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark I – Erweiterung“ aufgehoben. Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist insgesamt ca. 26,8 ha groß. Die Erschließungsstraßen sollen auf die tatsächlich vorhandenen Straßenverkehrsflächen

angepasst werden. Der Radweg der von Gommern nach Karith führt soll als Straßenverkehrsfläche

dargestellt werden. Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches nach Western muss der Flächennutzungsplan geändert werden (2. Änderung). Der Flächennutzungsplan weist im Bereich der Erweiterungsflächen aktuell landwirtschaftliche Nutzung aus. Die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

24.04.2023  bis zum 26.05.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden

montags             von  9:00 – 12:00  Uhr  und  13:00 – 16:00 Uhr
dienstags            von  9:00 – 12:00  Uhr  und  13:00 – 17:30  Uhr
donnerstags        von  9:00 – 12:00  Uhr  und  13:00 – 16:00  Uhr
freitags               von  9:00 – 11:00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung >Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet, oder im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

pdfBegründung (1.86 MB)
pdfBebauungsplan (1.26 MB)