Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Gommern

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht(§§ 47 a-f BlmSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Gommern befindliche Hauptverkehrsstraße (B184), die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweist, wurde nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Gommern (in den Ortschaften Menz und Wahlitz) wird

vom 03.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023

öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung: Stadtverwaltung Gommern, Bauamt, Platz des Friedens 10, Zimmer 3,
39245 Gommern
Zeiten der öffentlichen Auslegung:

montags 9:00- 12:00 und 13:00-14:00 Uhr
dienstags 9:00- 12:00 und 13:00- 17:30 Uhr
mittwochs 9:00- 12:00 Uhr
donnerstags 9:00- 12:00 und 13:00- 16:00 Uhr
freitags 9:00- 11 :00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 039200/ 7789-26.

Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der lnternetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022sowie auf der Internetseite der Stadt Gommern www.gommern.de (->Bürger & Verwaltung-> Öffentlichkeitsbeteiligung) einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Gommern, in den Ortschaften Menz und Wahlitz zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 04.12.2023 die Möglichkeit schriftlich - entweder postalisch an Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.

pdfÖffentlichkeitsbeteiligungsverfahren (3.78 MB)
pdfLärmaktionsplan (2.19 MB)
pdfSchalltechnisches Gutachten (4.48 MB)
pdfVorschläge Ruhige Gebiete in Wahlitz und Menz (1.85 MB)