Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau

Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ hat zum Ziel, die bauliche Nutzung als Standort für Freiflächenphotovoltaikanlagen bauleitplanerisch vorzubereiten.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau gem. §1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Für die in der Gebietsabgrenzung gekennzeichneten Flächen, auf den Flurstücken 53/1, 54, 55/1, 233, 57/1, 8/1, 235, 93/58 und auf einer Teilfläche des Flurstücks 168/59 der Flur 12 in der Ortschaft Leitzkau, soll der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ aufgestellt werden. Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über ca. 16,3 ha.

Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung)  nach sich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden im Parallelverfahren erfolgen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der benachbarten Gemeinden § 2 (2) BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorent-wurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

10.07.2023 bis 15.08.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststun-den

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr
dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr
donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr
freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Ausle-gungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern ein-gereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellung-nehmenden gegenüber genutzt.

gebietsabgrenzung leitzkau

pdfBegründung / Vorentwurf (1.77 MB)
pdfPlanzeichnung (4.34 MB)


Bekanntmachung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ für das in der Anlage dargestellte Gebiet

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern im Parallelverfahren gem.  § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ beschlossen.

Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über ca. 16,3 ha. Der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ erstreckt sich über die Flurstücke 53/1, 54, 55/1, 233, 57/1, 8/1, 235, 93/58 und auf einer Teilfläche des Flurstücks 168/59 der Flur 12 in der Ortschaft Leitzkau.

Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes in eine sonstige Sonderbaufläche nach § 11 abs. 2 BauNVO nach sich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden im Parallelverfahren erfolgen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der benachbarten Gemeinden § 2 (2) BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorent-wurfs mit Begründung in der Zeit vom

10.07.2023 bis 15.08.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststun-den

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr
dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr
donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr
freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Ausle-gungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern ein-gereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellung-nehmenden gegenüber genutzt.

3 aenderung

pdfBegründung (948.87 kB)
pdfPlanzeichnung (1.02 MB)